Barrierefreiheit und BFSG 2025 für Unternehmenswebsites in Deutschland
Recht & Compliance 7 Min. Lesezeit

BFSG 2025: Barrierefreiheit für Websites jetzt Pflicht — Was KMU in Magdeburg wissen muss

Seit Juni 2025 gilt das BFSG. Welche Websites in Magdeburg betroffen sind, was konkret umzusetzen ist und wie Betriebe aus Handel, Dienstleistung

Arnold Wender

Arnold Wender

SEO-Experte & Geschäftsinhaber

Aktualisiert: 31. Mai 2026
Inhaltsverzeichnis

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die European Accessibility Act in deutsches Recht um und verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Für Magdeburger Betriebe — vom Online-Shop in Buckau über Dienstleister in Stadtfeld bis zu Anbietern im Umfeld der Landesverwaltung — ist das nicht nur eine rechtliche Frage, sondern auch eine Chance, mehr Menschen zu erreichen.

Worum geht es beim BFSG?

Das Gesetz verlangt, dass bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe nutzbar sind. Betroffen sind unter anderem Online-Shops, Buchungssysteme, Apps und elektronische Verbraucherdienste. Die technische Grundlage bildet die Norm EN 301 549, die eng an den international etablierten WCAG-Richtlinien orientiert ist.

Warum das relevant ist: Barrierefreiheit betrifft nicht nur Menschen mit Sehbehinderung. Auch Nutzer mit motorischen Einschränkungen, kognitiven Besonderheiten oder schlicht einer schlechten Mobilverbindung profitieren von klar strukturierten, zugänglichen Websites.

Wer ist in Magdeburg betroffen?

Magdeburg als Verwaltungs- und Wirtschaftsstandort beherbergt zahlreiche Dienstleister, Händler und mittelständische Betriebe, die Endkunden online bedienen. Wer einen Webshop betreibt, Online-Termine anbietet oder digitale Verbraucherdienste bereitstellt, fällt in der Regel unter das BFSG.

Es gibt Ausnahmen: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind bei der Erbringung von Dienstleistungen teilweise befreit. Ob diese Ausnahme greift, sollte im Einzelfall geprüft werden — wir beraten Sie dazu transparent und ohne falsche Versprechungen.

Die wichtigsten Anforderungen

BereichAnforderungNutzen
WahrnehmbarkeitAlt-Texte, ausreichende KontrasteInhalte für Screenreader und bei Sehschwäche zugänglich
BedienbarkeitTastaturnavigation, klare FokuszuständeNutzung ohne Maus möglich
VerständlichkeitEinfache Sprache, klare StrukturGeringere Absprungrate
RobustheitValider, semantischer CodeKompatibilität mit Hilfsmitteln

Konkret bedeutet das unter anderem: Texte sollten ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 (bei großen Texten und UI-Elementen 3:1) erreichen, jedes Bild braucht einen aussagekräftigen Alt-Text, und die gesamte Seite muss per Tastatur bedienbar sein.

Barrierefreiheit und SEO gehen Hand in Hand

Viele Maßnahmen für Barrierefreiheit zahlen direkt auf die Suchmaschinenoptimierung ein. Semantisches HTML, beschreibende Alt-Texte, eine logische Überschriftenhierarchie und schnelle Ladezeiten verbessern sowohl die Zugänglichkeit als auch die Bewertung durch Google. Wer barrierefrei baut, baut in der Regel auch suchmaschinenfreundlich — ein doppelter Gewinn für Magdeburger Unternehmen.

Häufige Fehler bei der Umsetzung

  • Barrierefreiheit als reine Pflichtübung sehen: Wer nur das Nötigste abhakt, verschenkt Reichweite. Zugängliche Seiten erreichen mehr Nutzer und ranken oft besser.
  • Fehlende Alt-Texte: Bilder ohne Alternativtext sind für Screenreader unsichtbar — und für Google schwerer einzuordnen.
  • Kontraste ignorieren: Helle Schrift auf hellem Grund ist nicht nur unzugänglich, sondern wirkt unprofessionell.
  • Keine Barrierefreiheitserklärung: Das BFSG verlangt eine Erklärung zur Zugänglichkeit. Sie fehlt auf vielen Seiten.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann gilt das BFSG?

Die Pflichten gelten seit dem 28. Juni 2025 für die betroffenen Produkte und Dienstleistungen.

Gilt das BFSG auch für reine Informationsseiten?

Reine, nicht-kommerzielle Informationsseiten sind häufig nicht direkt betroffen. Sobald jedoch Verbraucherdienste, Shops oder Buchungen im Spiel sind, greifen die Pflichten in der Regel.

Was passiert bei Verstößen?

Es drohen Beanstandungen durch die Marktüberwachung und Bußgelder. Wichtiger noch: Sie verlieren potenzielle Kunden, die Ihre Seite nicht nutzen können.

Wie aufwendig ist die Umstellung?

Das hängt vom Ausgangszustand ab. Bei modern gebauten Websites genügen oft gezielte Anpassungen. Wir prüfen Ihre Seite und benennen den realen Handlungsbedarf.

Fazit

Arnold Wender, SEO-Experte

SEO-Experte & Geschäftsinhaber

Arnold Wender ist Gründer und Geschäftsinhaber der Werbeagentur Wender Media in Halle (Saale). Seit 2007 betreut er Unternehmen in der Landeshauptstadt Magdeburg und im gesamten Sachsen-Anhalt mit nachhaltiger Suchmaschinenoptimierung – Schwerpunkt B2B-Mittelstand, Behörden und Industrie.

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